Raten Sie, was ich eben mal schnell gemacht habe?

Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt und hatte Ärger mit seinem Xing-Profil.
Nach deutschem Recht müssen alle Veröffentlichungen, auch im Internet, auch auf Facebook oder Xing, ein Impressum enthalten.

Hier finden Sie die Erklärungen zu „Impressum“ und „Impressumspflicht“ auf Wikipedia.

In seinem aktuellen Artikel berichtet Dr. Ulbricht über den Stand des Verfahrens: alle Xing Impressen auf Xing sind möglicherweise abmahnfähig, weil sie auf Xing in zu kleiner Schriftgröße angezeigt werden. Und tatsächlich werden die wenigsten Xing-Nutzer ein Impressum überhaupt angelegt haben. Zum einen wissen nicht viele von der Impressumspflicht auf Social Media Plattformen, zum anderen ist die Möglichkeit für einen Impressumseintrag auf Xing nicht ganz einfach zu finden.
Sie gehen auf Ihr Profil, stellen den „Editiermodus“ ein und finden dann die Option ein Impressum einzurichten ganz unten, in sehr kleiner Schrift.

Ich habe mein Impressum übrigens mit dem „Impressumgenerator“ von e-recht24.de erstellt.